Habitat e.G. - Eigenheimzulage

Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen durch das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

Die Eigenheimzulage ist ab 2006 entfallen -
Altfälle bleiben anspruchsberechtigt

Die Bundesregierung hat (Anwendung Koalitionsvertrag vom 11.11.2005) die Eigenheimzulage ab dem 1.1.2006 für Neuanschaffungen abgeschafft. Bauherren und Käufer von Wohneigentum vor diesem Termin sind hiervon nicht betroffen.


Bestehende Fördermöglichkeiten

KfW-Wohneigentumsprogramm inkl. Programmvariante
Genossenschaftsanteile 

Die KfW-Förderbank hat das KfW-Wohneigentumsprogramm zur langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch Privatpersonen mit Hilfe von zinsgünstigen Darlehen aufgelegt. Mit diesem Programm werden bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten zinsgünstig mit einem Kredithöchstbetrag von 100.000 Euro finanziert. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre mit fünf oder zehn Jahren Zinsbindungsfrist sowie mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

Darüber hinaus hat die KfW jetzt  eine gesonderte Programmvariante zur Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen geschaffen. Diese erlaubt es allen Privatpersonen, einen Antrag zur Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen zu stellen. Danach können bis zu 100 Prozent des Genossenschaftsanteils mit einem Kredithöchstbetrag von maximal 100.000 Euro finanziert werden. In diesem Programmteil sind die Zinsen für 10 Jahre festgeschrieben. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist in dieser Zeit kostenfrei für den Endkreditnehmer möglich.   
 


Wir informieren Sie über aktuelle Veränderungen bei den Fördermöglichkeiten.

    




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