Habitat e.G. - Mitgliedschaft

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Mitgliedschaft in der Habitat e.G.

Wer: alle natürlichen Personen, Personenhandelsgesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Wie: durch Beitrittserklärung (Download der Beitrittserklärung s.u.)
 
Kosten: Das Eintrittsgeld beträgt 110€ (nicht für Ehegatten, minderjährige Kinder, Erben, die die Mitgliedschaft fortsetzen), der Pflichtanteil 520€ (zahlbar bei Eintritt)

Beendigung: möglich durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Auflösung/Erlöschen der juristischen Person (die gesamten Geschäftsanteile werden zurückerstattet)
Vorteile der Mitgliedschaft:

  • Wohnraum zu angemessenen Preisen (Kostendeckungsprinzip)
  • Dauerwohnrecht durch Erwerb von Geschäftsanteilen
  • Möglichkeit, Geschäftsanteile zu vererben oder zu übertragen
  • Möglichkeit, die genutzte Wohnung langfristig in Eigentum umzuwandeln

Mögliche Beteiligungen
Ein Mindestpflichtanteil beträgt: 520€ (zahlbar bei Eintritt)
Zusätzlich bietet eine Beteiligung folgende Vorteile:

Sozial orientierte Geldanlage (FördergenossInnen)
Mitglieder, die nicht sofort für sich selbst Wohnraum benötigen, können die Genossenschaft durch ihre Beteiligung unterstützen und dadurch mit dazu beitragen, daß Projekte, die mit den Zielen von HABITAT vereinbar sind, überhaupt realisiert werden können. Denn: Ohne eine ausreichende Eigenkapitalausstattung können derartige Projekte nicht umgesetzt werden. 

 
Beteiligung an einem aktuellen Wohnprojekt (WohngenossInnen)
Um Wohnprojekte auf eine solide finanzielle Basis stellen zu können, sieht die Satzung für Mitglieder, die sich direkt an einem solchen Projekt beteiligen möchten, folgende Mindestbeteiligungen vor:
  • bei frei finanzierten Neubauvorhaben: 20 Anteile je 520€ (1 Pflichtanteil und 19 weitere Anteile)
  • bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen im Alt- und Neubau: 5 Anteile je 520€ (1 Pflichtanteil und 4 weitere Anteile)

Darüber hinaus können Mitglieder zusätzlich freiwillige Anteile übernehmen (max. 500).
Natürlich können WohngenossInnen zusätzlich auch die Eigenheimzulage beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (gesetzlich vorgegebene Mindestbeteiligung von 5.200€; Einhaltung der Einkommensgrenzen).

Fragen zu den Beteiligungsmöglichkeiten beantworten gerne.



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