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Habitat e.G. - Mitgliedschaft Geschützter Download für Mitglieder Mitglieder können hier eine passwortgeschützte Datei herunterladen. Mitgliedschaft in der Habitat e.G. Wer: alle natürlichen Personen, Personenhandelsgesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Mögliche Beteiligungen Ein Mindestpflichtanteil beträgt: 520€ (zahlbar bei Eintritt) Zusätzlich bietet eine Beteiligung folgende Vorteile: Sozial orientierte Geldanlage (FördergenossInnen) Mitglieder, die nicht sofort für sich selbst Wohnraum benötigen, können die Genossenschaft durch ihre Beteiligung unterstützen und dadurch mit dazu beitragen, daß Projekte, die mit den Zielen von HABITAT vereinbar sind, überhaupt realisiert werden können. Denn: Ohne eine ausreichende Eigenkapitalausstattung können derartige Projekte nicht umgesetzt werden. Beteiligung an einem aktuellen Wohnprojekt (WohngenossInnen) Um Wohnprojekte auf eine solide finanzielle Basis stellen zu können, sieht die Satzung für Mitglieder, die sich direkt an einem solchen Projekt beteiligen möchten, folgende Mindestbeteiligungen vor:
Darüber hinaus können Mitglieder zusätzlich freiwillige Anteile übernehmen (max. 500). Natürlich können WohngenossInnen zusätzlich auch die Eigenheimzulage beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (gesetzlich vorgegebene Mindestbeteiligung von 5.200€; Einhaltung der Einkommensgrenzen). Fragen zu den Beteiligungsmöglichkeiten beantworten gerne. |
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